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Weiterverfolgung der Ideen der Bezirkskoordinationsteams

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Die aus den Bezirkskoordinationsteams gesammelten Anregungen wurden an die betroffenen Stellen zur Bearbeitung übergeben. Nachfolgend ein kurzer Statusbericht, der gesamte Statusbericht ist im Anhang zu finden: Die 24 Stunden Betreuung fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK). Die Personalrekrutierung und somit die Auswahl der Qualifikation obliegt den Agenturen. Seitens des Bundes wurde ein „Qualitätssiegel“ (https://oeqz.at) in Auftrag gegeben. Damit soll künftig die Orientierung für die Kunden und Angehörigen erleichtert werden.

Das Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege/Betreuung, angesiedelt bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (ab 1.1.2020: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, kurz SVS) bietet Pflegegeldbeziehern, die in häuslicher Pflege leben und deren Angehörigen – kostenlos und auf freiwilliger Basis im Rahmen von Hausbesuchen – Information und Beratung an. Informationen dazu finden Sie in der Beilage und auf der Homepage der SVB.

 

Im Rahmen des Gesundheitsberuferegisters (GBRG) ist das Pflegepersonal verpflichtet, sich zu registrieren, um in Österreich im Pflegeberuf tätig werden zu können. Die öffentlichen Daten (u.a. Qualifikation sind unter https://gbr-public.ehealth.gv.at/) sind für alle elektronisch abrufbar.

Statusbericht 1 (PDF, 225 KB)

Statusbericht 2 (PDF, 537 KB)